Die Grundlage für die Behandlungskosten ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und wird als Dienstleistung angesehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen der Heilpraktiker leider nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, die Kosten über eine Zusatzversicherung zu reduzieren.
Die Höhe der Kostenübernahme durch private Versicherungen und Zusatzversicherungen ist immer abhängig vom jeweiligen Tarif. Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Konditionen vorliegen.

